Waffenschrank

WaffenschrankSicherheit sollte heut zu Tage in den Wohnungen und Häusern sowie in den Vereinen und Sportstätten eine entscheidende Rolle spielen. Das gilt auch, oder sogar insbesondere, für die Aufbewahrung von Waffen und anderen gefährlichen Gegenständen.

Diejenigen, die in den eigenen vier Wänden eine Schuss- oder Stichwaffe oder andere bedrohliche Objekte aufbewahren ( müssen ), sollten daher die Anschaffung eines Waffenschrankes dringend in Betracht ziehen. Auch kann in diesem Schrank die Munition für Schusswaffen sicher gelagert werden, so wie es das Gesetzt zur Lagerung von Waffen vorsieht.

Mit Hilfe eines Waffenschrankes kann der Eigentümer der Waffen sicherstellen, dass nur er Zugang zu diesen hat. Gesetzlich ist er dazu verpflichtet, den Schrank für alle, die keine Berechtigung zum Besitz einer Waffe haben, unzugänglich zu machen. Das schließt auch seine Familie und Freunde mit ein. Ein solcher Waffenschrank ist daher abschließbar. Dadurch, dass dieser nur mittels eines Schlüssels geöffnet werden kann, kann der Zugriff Unbefugter auf den gefährlichen Inhalt verhindert werden. Verantwortlicher im Sinne des Gesetztes ist dabei der Eigentümer.

Das Material, aus welchem dieser Schrank gefertigt wird, ist meist Stahl oder Eisen. Diese Materialien bieten bereits von Haus aus einen guten Schutz vor unbefugtem Zugriff, optimal jedoch ist eine zusätzliche Panzerung. Diese Panzerung kann eine mutwillige Zerstörung und darauffolgende böswillige Entnahme des Inhaltes, aber auch ein kindliches Öffnen im Zuge des Spielens am Schrank verhindern.

Der Waffenschrank ist hinsichtlich der Aufstellung, des Verschlusses, der Konstruktion sowie der sicherheitstechnischen Einstufung ebenso zu handhaben wie ein Tresor. Das bedeutet, dass einem Unbefugten der Zugriff auf den Schrank, sowie deren Inhalt, so schwer wie möglich gemacht wird. Daher sollte der Waffenschrank nicht im Flur oder anderen Räumen, die von jedem Besucher betreten werden, aufgestellt werden. Hilfreich kann zudem eine extra Sicherung des Schrankes sein. Auch muss der Inhalt ordnungsgemäß gesichert sein. Maßgeblich dafür entscheidend sind die Elemente der Einrichtung, sprich der Waffenhalter für Langwaffen oder MPs, Halteklammern für kurze Waffen und Einlegeböden, besser sogar nochmals abschließbare Fächer, für die Munition, so dass diese getrennt von der eigentliche Waffe gelagert werden kann.

Angebote zum Waffenschrank:


Zum Einsatz kommen meist in privaten Haushalten. In unbewohnten Gebäuden, wie einer Jagdhütte oder auch Sportvereinen wird das Nutzen eines solchen Waffenschrankes meist verwehrt. Der Sportverein kann sich unter Umständen eine Genehmigung beim Ordnungsamt ausstellen lassen. In Ausnahmefällen kann es daher sein, dass ein Verein über solche Schränke verfügt, für tatsächlich selten genutzte Behausungen wie eben die Jagdhütte wird es jedoch keine extra Genehmigung geben.