Wohlfühl-Einladung: Ferienwohnung für Gäste gestalten

Ferienwohnungen erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Nicht umsonst schätzen Urlauber die Freiheiten, die mit dem eigenen kleinen Reich einhergehen. Einige Voraussetzungen allerdings sollten gegeben sein, damit sich die Gäste auch wirklich wohlfühlen können.

Auf die Einrichtung kommt es an

Wenn die Feriengäste das erste Mal die Wohnung betreten, sollten sie sich sofort zu Hause fühlen. Sofa und Sessel harmonieren und ein TV-Gerät mit Videorekorder sowie eine Stereoanlage und Internetanschluss sind vorhanden. Die Essecke neben der Küche ist apart und verspricht entspannte Mahlzeiten. Ein Sideboard bietet genug Platz, um alle Utensilien unterzubringen. Auf dem Balkon steht ein kleiner Bistrotisch mit den dazu passenden Stühlen. Das Schlafzimmer ist nicht groß, aber dafür kuschelig. Und der Schrank bietet genug Platz für alle Kleidungsstücke. Im angrenzenden Duschbad erwarten die Gäste zwei Hängeschränke mit Spiegeln und genügend Handtuchhalter.

Accessoires machen Stimmung

Ferienwohnung mit edler EinrichtungEin paar Kerzen, Tischdecken, Bilder, Blumen im Fenster – all diese Kleinigkeiten hübschen eine Ferienwohnung auf und erzeugen eine angenehme Atmosphäre. Urlauber lieben Accessoires. Sie geben ihnen ein Gefühl der Wertschätzung und steigern das Wohlbefinden.

Gebrauchsgegenstände sind unerlässlich

Gerade die Küche sollte mit allem ausgestattet sein, was zum täglichen Bedarf gehört. Kaffeemaschine, Toaster, Mikrowelle und Spülmaschine gehören zum Standard. Vielleicht findet der Gast aber auch ein wunderschönes Porzellan vor, das ihm ein erstauntes „Oh“ entlockt.

Zweitwohnsitz des Vermieters: Wohnlich, aber nicht zu persönlich

Mit einer ansprechenden Ferienwohnung kann sich der Vermieter in den Urlaubsmonaten so ein ordentliches Taschengeld verdienen. Oftmals dienen die Ferienhäuser oder -wohnungen auch als Zweitwohnsitz der Vermieter und sind demnach ohnehin wohnlich eingerichtet, Wohnimmobilien mit Doppelcharakter sozusagen. Dann sollten nur noch die sehr persönlichen Gegenstände aus der Wohnung entfernt werden, die eine Nutzung als Ferienwohnung sonst für Vermieter und Gäste unangenehm gestalten würden.

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