Brandschutztür

Brandschutztüren sind zu einem wesentlichen Bestandteil von allen größeren Häusern geworden, in denen sich regelmäßig und vor allem gleichzeitig eine größere Anzahl von Menschen aufhält. Ihre Hauptaufgabe besteht darin die Öffnungen zwischen feuerbeständigen oder auch feuerhemmenden Wänden zu schließen und so die Ausbreitung des Brandes deutlich zu verlangsamen. Der genaue Platz für den Einbau einer Brandschutztür wird in den Bauverordnungen der einzelnen Länder festgelegt und kann sich daher durchaus unterscheiden. In ihren wesentlichen Grundzügen sind diese Einbauvorgaben jedoch ähnlich beziehungsweise gleich. So müssen in 30 Meter langen Fluren beispielsweise Rauchschutztüren eingebaut werden.

Unabhängig davon gibt es jedoch auch für die Fertigung von Brandschutztüren genaue Vorgaben. Sie unterteilen die Türen in verschiedene Widerstandsklassen T30 bis T180. Die Zahl hinter dem T steht dabei für die Anzahl der Minuten, für deren Dauer die jeweilige Tür das ausgebrochene Feuer zurückhält. Eine weitere Vorgabe ist hierbei, dass die Tür anschließend noch geöffnet werden muss. Das Feuer darf die Tür also nicht derart beschädigen, dass sie anschließend nicht mehr geöffnet werden kann. Es gibt jedoch noch eine weitere Unterscheidung die auf die Art der Brandschutztüren hinweist. Eine T90-2 ist beispielswiese eine Tür mit zwei Flügeln während T90 eine einfache Tür benennt.

Nicht jede dieser Brandschutztüren kann jedoch in jedem Gebäude eingebaut werden. Auch hier gibt es wieder eine Vorschrift, welche genau festschreibt welche Brandschutztür in welchem Gebäude eingesetzt werden soll. Dabei werden insbesondere auch die Belastungen für die Wände in dem betreffenden Gebäude berücksichtigt, da Brandschutztüren aufgrund ihre Aufgabe entsprechend schwerer und größer ausgelegt sind. Zusätzlich gibt es genaue Vorgabe zur Nutzung der Türen, sofern diese nicht dauerhaft geschlossen sind. Nur so ist sichergestellt, dass sie im Ernstfall ihre vorgegebene Aufgabe entsprechend der Vorgaben erfüllen. Auch weitere Vorgaben wie beispielsweise das absolute Verbot von Keilen zum Aufhalten der Türen sollen sicherstellen, dass diese bei einem Feuerausbruch schnell geschlossen werden können. Es gibt jedoch auch Brandschutztüren, die mit Feststellanlagen ausgerüstet sind. Diese werden jedoch durch unabhängige Brandmelder ergänzt, welche die Tür im Brandfall automatisch schließen. Ergänzend können die Feuerabschlüsse, das heißt die Brandschutztüren auch rauchdicht gestaltet werden. Dadurch ist es für Menschen auf der anderen Seite leichter und sicherer sich vor dem Feuer in Sicherheit zu bringen. Befinden sich Fenster in der jeweiligen Tür müssen diese natürlich die gleichen Kriterien erfüllen. Dies macht deutlich welche speziellen Materialen bei der Herstellung der Brandschutztüren verwendet werden. Denn nur so kann das hohe Maß an Sicherheit gewährleistet werden.